Wie hoch ist die Car Allowance in Deutschland?

Die Kilometerpauschale spielt eine zentrale Rolle für Berufspendler und ist in Deutschland als Pendlerpauschale bekannt. Sie bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, die Kosten für den Weg zur Arbeit von der Steuer abzusetzen. Ab dem ersten Kilometer können Mitarbeiter 30 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen. Ab dem 21. Kilometer steigt der Betrag sogar auf 38 Cent. Interessanterweise berücksichtigt die Kilometerpauschale sämtliche Fahrkosten – ob Benzin, Abnutzung oder neue Reifen. Die tatsächlichen Ausgaben für die Fahrt zur Arbeit bleiben dabei unberücksichtigt. Selbst wer zu Fuß geht oder das Fahrrad nimmt, kann profitieren.

Nicht zu vernachlässigen ist die Tatsache, dass Personen, die nicht ihren eigenen PKW für den Arbeitsweg nutzen, bis zu einem Höchstwert von 4500 Euro steuerlich absetzen können. Pendler, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, dürfen zwischen Kilometer- und genauer Kostenpauschale wählen. Für Menschen mit Behinderung ergeben sich ebenso steuerliche Vorteile: Besitzen sie einen Behindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70, oder 50 mit Merkzeichen G, können Mehrkosten für den Arbeitsweg steuerlich geltend gemacht werden.

Wichtig zu beachten ist, dass die Kilometerpauschale für Flugreisen oder Sammelbeförderungen durch den Arbeitgeber ausgenommen ist. Auch Selbstständige und Freiberufler können die Kilometerpauschale nutzen, sofern private Fahrzeuge für betriebliche Zwecke eingesetzt werden.

Im Endeffekt ermöglicht die Kilometerpauschale Arbeitnehmern als auch Selbstständigen das Abschreiben von Kosten für den Arbeitsweg und senkt dadurch die finanzielle Belastung.

Berechnung der Kilometerpauschale in Deutschland

Seit dem 1. Januar 2021 hat sich in Deutschland einiges geändert: Die Kilometerpauschale beträgt nun 0,35 € pro Kilometer, sobald mehr als 20 Kilometer auf einer Dienstreise zurückgelegt werden. Dies ersetzt den alten Satz von 0,30 € und macht die Berechnung dennoch einfach: Man multipliziert die beruflich gefahrenen Kilometer mit dem jeweiligen Pauschalsatz. Allerdings, und das ist zu beachten, greift die Kilometerpauschale nicht bei Flug- oder Taxireisen.

Beruflich bedingte Fahrten werden in zwei Kategorien eingeteilt: erstens die Pendelpauschale für den täglichen Weg zur Arbeit, bei der für die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgerechnet wird. Hier existiert ein maximaler Betrag von 4.500 € pro Kalenderjahr. Zweitens gibt es die Kilometerpauschale für dienstbedingte Fahrten außerhalb des gewöhnlichen Arbeitsplatzes. Hier gibt es keine Obergrenze, die Kosten für Hin- und Rückweg werden erstattet – vorausgesetzt die Fahrt nimmt die kürzeste Strecke in Anspruch.

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Um alles richtig zu machen, ist es entscheidend, sowohl die gefahrenen Kilometer als auch den aktuellen Pauschalsatz akkurat anzugeben. Nur so kann man von der Kilometerpauschale profitieren, insbesondere bei der Steuererklärung.

Welche Kosten sind in der Kilometerpauschale enthalten?

Die Kilometerpauschale deckt jegliche Kosten ab, die während einer Dienstfahrt mit dem eigenen PKW anfallen. Laut Bundesreisekostengesetz beläuft sich die Pauschale auf 30 Cent pro Kilometer. Bei der Benutzung anderer motorbetriebener Fahrzeuge sinkt der Satz auf 20 Cent pro Kilometer.

Dieser Kostenersatz betrifft ausschließlich beruflich bedingte Auswärtstätigkeiten, zu denen Fahrten im Außendienst, Besuche bei Kundinnen und Kunden sowie Lieferanten, Weiterbildungsmaßnahmen und die Teilnahme an Messen und Veranstaltungen zählen. Bedeutsam ist hierbei, dass die Kilometerpauschale nicht für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte – dem regulären Arbeitsort – verwendet werden kann.

Enthalten sind also alle Kosten, die durch die zurückgelegte Strecke entstehen: Betriebskosten des Fahrzeugs sowie dessen Verschleiß und Reparaturen. Zu beachten ist jedoch, dass die Anschaffungskosten oder Kosten für Finanzierung und Leasing nicht inbegriffen sind. Diese sind eher dem privaten Fahrzeuggebrauch zuzuordnen.

Die Kilometerpauschale ist damit eine faire Methode, um Arbeitnehmenden die Abdeckung ihrer Fahrtkosten bei beruflichen Auswärtstätigkeiten zu ermöglichen. Dabei sollten alle Kosten genau dokumentiert werden, um die genauestmögliche Erstattung zu erreichen.

Aktuelle Kilometerpauschale in Deutschland

Die aktuelle Kilometerpauschale im Jahr 2023 beträgt 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und 0,35 Euro ab dem 21. Kilometer. Ab 2024 bis 2026 wird diese auf 0,38 Euro pro Kilometer erhöht. Für Motorräder und Mopeds bleibt es bei 0,20 Euro pro Kilometer.

Menschen mit einer Behinderung dürfen die tatsächlichen Kilometer für die Hin- und Rückfahrt ansetzen, sofern ein Grad der Behinderung von mindestens 70 oder 50 mit Beeinträchtigung der Beweglichkeit im Straßenverkehr vorliegt.

Zu beachten ist, dass die Kilometerpauschale zwar Sprit, Parkgebühren und ähnliche Ausgaben abdeckt, jedoch keine Unfallkosten einschließt. Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind seit 2019 steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum Gehalt gewährt werden. Wer gering verdient, kann ab 2021 die Mobilitätsprämie als Alternative zur Entfernungspauschale beantragen.

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Home-Office-Tage erlauben es nicht, die Entfernungspauschale geltend zu machen – hier kann jedoch die Home-Office-Pauschale von 5 Euro pro Tag (maximal 600 Euro) angesetzt werden.

Voraussetzungen für die Kilometerpauschale in Deutschland

Damit Arbeitnehmer die Kilometerpauschale für ihre Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte beanspruchen können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Für Wege zwischen Wohnung und Arbeit: Eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro vollem Kilometer kann in der Steuererklärung angesetzt werden – ungeachtet des Verkehrsmittels.
  • Erhöhte Kilometerpauschale: Seit 2021 gibt es für Fernpendler eine höhere Kilometerpauschale von 35 Cent ab dem 21. Kilometer, ab 2022 beträgt diese 38 Cent.
  • Erhöhung aufgrund des CO2-Preises: Diese erhöhte Entfernungspauschale wurde eingeführt, um Mehrkosten durch den CO2-Preis ab 2021 zu kompensieren.
  • Keine Belege erforderlich: Für die Kilometerpauschale müssen im Gegensatz zu anderen Werbungskosten keine Belege eingereicht werden.
  • Erste Tätigkeitsstätte: Diese ist definiert als die betriebliche Einrichtung, der ein Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Für Piloten oder Flugbegleitende zählt der ihnen permanent zugewiesene Flughafen als erste Tätigkeitsstätte.

Alle weiterführenden Informationen zur Berechnung der Kilometerpauschale, den richtigen Tagen und Anhängen in der Steuererklärung sind wesentlich, um diese Vergünstigung korrekt zu beanspruchen.

Anleitung zur steuerlichen Absetzung von Kilometerpauschalen – Tipps und Tricks

Fragestellungen wie “Was ist meine erste Tätigkeitsstätte?”, “Wie ermittel ich die Entfernung?”, “Wie viele Tage war ich arbeiten?” und das korrekte Eintragen der Pendlerpauschale in das ELSTER-Formular sind essentiell für den Erfolg der Steuererklärung. Mit sorgfältiger Dokumentation und Nachverfolgung der Fahrtage sowie dem präzisen Eintragen aller relevanten Daten in die dafür vorgesehenen Formulare kann die Kilometerpauschale zur signifikanten Steuerersparnis führen.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur zu Informationszwecken bereitgestellt werden und keine steuerliche Beratung darstellen.

Vergleich der Kilometerpauschalen für Dienst- und Privatfahrten mit Erklärung möglicher Unterschiede

Die Kilometerpauschale für Dienstfahrten mit dem privaten PKW beträgt 0,30 € pro gefahrenem Kilometer. Diese Pauschale ist anwendbar auf eine Vielfalt beruflicher Auswärtstätigkeiten wie Außendienstbesuche, Seminarteilnahme oder Montageeinsätze. Die Kilometerpauschale ist steuerfrei vom Arbeitgeber erstattungsfähig, beachten Sie jedoch, dass sie für die gesamten gefahrenen Kilometer und nicht nur für die einfache Strecke gilt.

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Für Motorräder oder Roller gilt eine Pauschale von 0,20 € pro Kilometer. Fahrradfahrer profitieren hier nicht von einer Kilometerpauschale. Bei Nutzung des öffentlichen Verkehrs werden die tatsächlichen Kosten erstattet, und für Arbeitnehmer mit Dienstwagen gibt es keine Erstattung über die Kilometerpauschale.

  • Die Kilometerpauschale für Dienstfahrten beträgt 0,30 € pro Kilometer
  • Andere motorbetriebene Fahrzeuge können mit 0,20 € pro Kilometer pauschal abgerechnet werden
  • Fahrradfahrer erhalten keine Erstattung über die Kilometerpauschale
  • Bei Nutzung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs werden die tatsächlichen Kosten gegen Vorlage der Belege erstattet
  • Keine Erstattung über die Kilometerpauschale bei Nutzung eines vom Arbeitgeber gestellten Dienstwagens

Alternative zur Kilometerpauschale bei Fahrten

Die Kilometerpauschale ist eine verbreitete Methode zur steuerlichen Abrechnung des Arbeitswegs. Ab 2021 wurde sie für Fernpendler angepasst, um höhere Spritkosten durch einen CO2-Preis zu kompensieren. Darüber hinaus existiert die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale, die eine Pauschalsumme für die gesamte Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erstattet und gesetzlich im Einkommensteuergesetz verankert ist.

Die Entfernungspauschale kann pro Arbeitstag nur einmal für die einfache Entfernung abgerechnet werden. Tage im Homeoffice berechtigen in der Regel nicht zur Fahrtkostenpauschale; hier greift eine Tagespauschale, die ab 2023 auf 6 Euro erhöht wird. Es gibt somit mehrere Alternativen, um Arbeitswegkosten steuerlich zu verarbeiten.

Analyse der Auswirkungen der Kilometerpauschale auf die Umwelt mit Expertenmeinungen und Forschungsergebnissen

Die Kilometerpauschale hat nicht nur steuerliche Vorteile, sondern wirkt sich auch auf die Umwelt aus. Der Sprung in die Speckgürtel und die damit verbundene Zersiedelung hat die Landschaft belastet und die städtische Infrastruktur unter Druck gesetzt. Die Politik der kompakten Stadt und die Revitalisierung von Brachflächen werden durch die Kilometerpauschale erschwert, was den Zielen der Bundesregierung hinsichtlich des reduzierten Flächenneuverbrauchs entgegensteht.

Zusammengefasst fördert die Kilometerpauschale, trotz ihres Nutzens für Pendler, gleichzeitig eine Zersiedelung und belastet so die innerstädtische Infrastruktur und Umweltressourcen, was im Widerspruch zu den Nachhaltigkeitszielen der Reduzierung des Flächenneuverbrauchs steht.

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